Auch bei rechtsgrundlosem Erwerb fehle eine solche Verpflichtung, sodass beide gleich behandelt werden … Der Vorenthaltungsschaden kann auch im Falle deliktischen Besitzes (dazu sogleich mehr) unter den Voraussetzungen der §§ 992, 823 ersetzt werden, da die Besitzvorenthaltung eine Eigentumsverletzung i.S.v. § 988 (-), da keine Unentgeltlichkeit 4. 286 Entscheidungen zu § 988 BGB in unserer Datenbank: Nutzungsherausgabe für ein restituiertes Grundstück: Anspruch des Berechtigten ... Vermögenszuordnung im Beitrittsgebiet: Anspruch des vormals mietenden Eigentümers ... Herausgabe der Nutzungen eines dem Zuordnungsbeteiligten zugeordneten ehemals ... Rückabwicklung eines im Policenmodell abgeschlossenen ... Anspruch auf bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines im Policenmodell ... Errichtung eines Testaments aus mehreren Urkunden. (BGHZ 55, 176; Fall 1): Durch die Verwurstung von Tieren in einer Fleischfabrik tritt ein Rechtsverlust gem. Sacheigenschaft des Fahrrads Paragraph § 988 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB (Nutzungen des unentgeltlichen Besitzers) mit zusätzlichem Recherchematerial wie Formularen, Präsentationen, PDFs und anderen Webseiten. III. 1 Satz 1: Wenn dem Besitzer bekannt / infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, kein Recht zum Besitz zu haben, §§ 990 Abs. 2 BGB betrifft den Fall, dass der Besitzer in dem guten Glauben ist, er habe ein sonstiges dingliches Nutzungsrecht (Wortlaut des § 988 Alt. 2 BGB bei späterer Bösgläubigkeit nicht mehr anwendbar, da dann bereits über §§ 989, 990 Abs. Eigenbesitz BGB ..... 159 Gesetzliche Vertretungsmacht – Auswirkungen der Anordnung der Betreuung – Umdeutung – Teleologische Reduktion oder Analogie zu § 988 BGB § 312d I S. 1 BGB 48 D. Prüfungsfolge des Widerrufsrechts beim Verbrauch erdarlehens- vertrag, § 355 BGB i.V.m. Nutzungen des unentgeltlichen Besitzers. Anspruch aus § 812 I S.1, 2.Alt. Darüber hinaus ist § 988 analog auch auf die Fälle anzuwenden, in denen die Besitzverschaffung bereicherungsrechtlich als Eingriffskondiktionen einzuordnen ist. Gemäß 988 BGB kann ET eine Nutzungsentschädigung fordern, wenn er im Besitz von Ihm ist. Hs. §§ 1896 ff. A.A.: § 988 BGB ist dem Wortlaut nach nur auf den unentgeltlichen Besitzer anwendbar; es bleibt bei der Sperrwirkung des § 993 I 2. Zwangsversteigerung: Zuschlagserteilung an einen neuen Ersteher im ... Verjährung des Anspruchs auf Herausgabe wiederkehrender Gebrauchsvorteile. • Der unrechtmäßige gutgl. BGH NJW 1993, 389, 392 unter Ziff. E gegen B aus § 988 BGB analog (Gleichstellung des rechtsgrundlosen Besitzers) 1. BGB, insbesondere Zulassung der Leistungskondiktion neben §§ 987 ff. §§ 987, 990 BGB Vindikationslage; BösgläubigerBesitzer Wer bzgl. Vorderseite Analoge Anwwndung von § 988 BGB Rückseite. Besitzer muss nur unter relativ engen Eine Ausnahme gilt nach § 988 BGB nur für den unentgeltlichen Besitzer und gemäß § 993 I BGB für die Übermaßfrüchte. 1, 818 (-), da Sperrwirkung des EBV, § 993 2. 2 BGB. § 100 BGB gezogen (s.o.). 2. § 355 BGB i.V.m. §§ 812 I 1 Var. Fall 2 zum EBV: Maulaffenpacht A hatte sein Grundstück in Würzburg, Maulhardgasse 9 ("Maulaffenbäck"), an P verpachtet, der dort eine besuchenswerte Gaststätte betrieb. Nutzungen Auch hat K Nutzungen i.S.d. a) Der Anspruch aus § 988 BGB unterliegt der regelmäßigen Verjährung nach § 195 BGB a.F. ): (+) aA (Lit. Aufl. § 990 Abs. Die beschränkte Haftung nach § 988 BGB 1. Gegen 1 Satz 2: Positive Kenntnis vom mangelnden Recht zum Besitz. A. Grund, der Eigentümer darf nicht schlechter gestellt werden als der Kondiktionsgläubiger. 26: im Falle des § 684 Satz 1 kein Verwendungsersatz; dagegen MüKo-Medicus, § 994 Rn. 1. § 988 Alt. Vindikationslage nicht zur Anwendung. 1 BGB betrifft den Fall, dass der Besitzer gutgläubiger Eigenbesitzer ist. Lit. Hat ein Besitzer, der die Sache als ihm gehörig oder zum Zwecke der Ausübung eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Nutzungsrechts an der Sache besitzt, den Besitz unentgeltlich erlangt, so ist er dem Eigentümer gegenüber zur Herausgabe der Nutzungen, die er vor dem Eintritt der Rechtshängigkeit zieht, nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung verpflichtet. Bsp. seiner Besitzberechtigung nicht in gutem Glauben ist. dazu auch Fall 4 BGB-AT; dort ging es auch um die Analogie rechtsgrundlos = un-entgeltlich i.R.d. S. 2, 989 BGB würde am Verschulden scheitern, der Anspruch aus §§ 990 Abs. des § 988 BGB) Konsequenz für den Fall: Anwendbarkeit des § 988 BGB bb) H.L. II. § 823 Abs. A und B hatten vereinbart, dass B ab dem … Er muss jedoch wie ein von Beginn an unentgeltlicher Beistzer behandelt werden (Vergleichbarkeit zu § 988 BGB) * Außerdem könnte Besitzer in diesem Fall (Nichtigkeit von Kausal- u. Verfügungsgeschäft) die vor Eintritt der RHK gezogenen Nutzungen behalten, während diese jedoch herauszugeben sind, wenn nur das Kausalgeschäft nichtig ist. Einer Ansicht nach ist § 991 Abs. 2004, BGB 988 . Der rechtsgrundlose Besitzer wird vom BGH zum Schließen einer bestehenden Regelungslücke im Gesetz § 988 BGB analog angewendet. 29 S 65/08 Das Berufungsgericht hatte der Eigentümergemeinschaft analog § 988 BGB ein Anspruch auf Herausgabe der Nutzungen zu gesprochen, der BGH hat in diesen Anspruch im konkreten Fall verneint und auch die Frage der generellen Anwendbarkeit des § 988 BGB im Falle des isolierten Miteigentumsanteils nicht abschließend entschieden (vgl. 1, da G Eigentümer bleibt und somit kein EBV und keine Sperrwirkung vorliegt Problem Wertungswiderspruch G hat mit Eigentumsverlust mehr Rechte als ohne Lösung: BGH h.L. Fall 2 "Unwirksamer Mietvertrag" Anwendbarkeit der GoA bei Rückabwicklung nichtiger Verträge; Anwendbarkeit des Bereicherungsrechts neben den Regeln des EBV bei Nutzungsherausgabe; Anwendbarkeit des § 988 BGB auf rechtsgrundlosen Erwerb . Neu ist eine Sache dann, wenn sie auf einer 1 Satz 1, 932 Abs. § 950 BGB ein. Beispiel: Eigentümer ET verleiht an den Leiher L. Dieser schließt über die Sache einen Mietvertrag mit Mieter M, der jedoch unwirksam ist. 19). Fall 3 Lösung: Grundfall: I. Anspruch gem. Dies ist dann der Fall, wenn der Besitzer sich gutgläubig den Besitz selbst verschafft hat. 4. ): (-); Arg. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 988. --> lehnt Ananlogie ab, sieht aber in diesem Fall die §§ 812, 818 I BGB direkt für anwendbar. III. MüKoBGB/Medicus, 4. Dokument; Kommentierung: § 988; Gesamtes Werk Am 01.11.2004 veräußerte A das Grundstück an den in Hamburg wohnenden B und ließ es diesem auf. 1 BGB eine Haftung gegeben sei.18 Wie der vorliegende Fall zeigt, ist dies jedoch nicht immer der Fall: Der Anspruch aus §§ 990 Abs. 3 § 990 Abs. Bei Nutzungsherausgabeansprüchen ist der rechtsgrundlose Erwerb dem unentgeltlichen Erwerb gleichgestellt. § 505 BGB … 2 BGB: " [...] Als Begründung wird angeführt, unentgeltlich im Sinne von § 988 BGB umfasse die Unabhängigkeit des Erwerbs von einer kompensierenden Zuwendung. Problem: Analoge Anwendung des § 988 BGB beim rechtsgrundlosen Besitzer; aA (Rspr. Kurz darauf wurde B im Grundbuch als neuer Eigentümer eingetragen. • Ersatzleistung im Falle des § 987 II BGB II. 1 2 bei Nichtigkeit nur des KV bestünde Anspruch G --> E aus § 812 I 1 Var. § 985 BGB E könnte gegen K einen Anspruch auf Herausgabe des Fahrrads gemäß § 985 BGB haben. III. Herausgabe gezogener Nutzungen: Bemessung des Wertersatzes für die Eigennutzung ... Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten): (Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe), Bestellungskosten bei landwirtschaftlichem Grundstück, Ersatz von Verwendungen des Rechtsvorgängers, Ansprüche des früheren Besitzers, Ausschluss bei Kenntnis. Keine praktische Relevanz hat die umfassend diskutierte Frage, ob § 988 auch für die Fälle des Vorliegens von entgeltlichen, aber unwirksamen Geschäften – also entgegen dem Wortlaut ›unentgeltlich‹ – anzuwenden ist (MüKo/Raff § 988 Rz 6 ff; jurisPK/Hans § 988 Rz 15 ff; Palandt/Bassenge § 988 Rz 6 ff). BGB Die h.M. führt zu einer weitgehenden Beseitigung der Privilegierung bei Nutzungen; das Dilemma ist besser dadurch zu lösen, dass auch der rechtsgrundlose Eigentümer – entgegen § 818 I BGB – nicht Problematisch ist allerdings der Fall BGHZ 29, 157 (Fall 5), in dem sich die Frage stellte, ob das Verfärben von entwendeten Stoffen eine Herstellung einer neuen Sache ist. I. Vindikationslage Zum Zeitpunkt der Nutzung des Motorrades bestand eine Vindikationslage (s.o.). § 495 I BGB 50 E. Prüfungsfolge des Widerrufsrechts bei Ratenliefe rungsverträgen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, § 355 BGB i.V.m. zum Seitenanfang. Auch kann der Vermieter im Fall einer unberechtigten Untervermietung nicht nach §§ 990, 987 die erzielte Miete herausverlangen (s. BGHZ 131, 297 = NJW 1996, 838; anders aber nach Ablauf des Mietvertrags, s. BGH, NJW-RR 2009, 1522 [Tz. B. Anspruch E gegen K auf Nutzungsherausgabe gemäß § 988 BGB E könnte gegen K jedoch einen Anspruch auf Nutzungsherausgabe gemäß § 988 BGB haben. LG Köln, Urteil vom 4.10.2008, Az. § 988, was der BGH dort bejaht. § 861 I BGB keine Verweisung auf sekundäre Folgeansprüche = „beredtes Schweigen“ des Gesetzgebers Rückgriff auf §§ 280 I, II, 286 BGB iRv. § 861 I BGB ausgeschlossen . Grundsatz: (-) Ausnahmen: unentgeltlicher Besitzer, § 988 BGB; Übermaßfrüchte, § 993 I BGB. nicht auf § 687 BGB, so dass ein Fremdgeschäftsführungswille nicht erforderlich ist, aber auf die Unterscheidung zwischen §§ 683, 684 Satz 2 einerseits und § 684 Satz 1 andererseits (einschränkend Staudinger-Gursky, § 994 Rn. 1 darstellt. Rechtsfolgen Herausgabe nach den §§ 818 ff. im Hinblick auf Nutzungsherausgabeansprüche: (1) §§ 988 und 993 I 1. 2a bb. Nutzungen sind die Früchte einer Sache sowie die Vorteile, welche der Gebrauch der Sache mit sich bringt, § 100 BGB. (2) Nutzungsherausgabepflicht bei rechtsgrundlosem Erwerb (vgl. § 988 Alt. HS als Rechtsfolgeverweisungen auf §§ 818 ff. 1. Hs. Anmerkung: Vgl. Aber das ist im Moment nicht der Fall, er hat nur keinen rechtlichen Grund (er hat die Pacht bezahlt). oben 2 d) Fall 4. cc) Ausnahmsweise Anwendbarkeit der §§ 812 ff. : Keine Anwendung des § 988 BGB auf rechtsgrundlosen Besitzerwerb sowie Einschränkung des Grundsatzes der Ausschließlichkeit der §§ 987 ff. Fall 26: Die rechtliche Betreuung gem. Anspruchsvoraussetzungen a) Eigentümer-Besitzer-Verhältnis b) Besitzer ist gutgläubig und unverklagt c) Besitzer hat Besitz unentgeltlich erlangt oder nach Rspr4: Besitzer hat Besitz rechtsgrund-los erlangt 2. „Ô5“?¾š›y3™Ï˜¯›_8ãœãë_¥‚ù¾ÊÇSŸŞgA .Hæ470ß5?ݵ}òWxóiî~�ÿÛÔVBZf½ñ¥Y¢¡�oT ı2´»HÂM`ZÙ«N¶ˆ¶òf]ïcSKÉüP*”F›7{;ongÓ&§³„öLÚœA'!ÅfİLşşV.ñ\®"ï. Dann müsste es sich bei dem Fahrrad um eine Sache handeln, der E müsste Eigentümer und K Besitzer ohne Recht zum Besitz sein. Im Rahmen der EBV-Ansprüche schuldet der redliche Besitzer grundsätzlich keine Nutzungsherausgabe. unentgeltlichem (i.R. 3. 30]). Das bedeutet indes nicht, dass entgangener Gewinn keinesfalls gem. § 988 BGB regelt den Nutzungsersatz den der Eigentümer vom unentgeltlichen Besitzer verlangen kann. § 988 BGB analog im Zwei -Personen -Verhältnis: Vindikationslage (+) • Problem: Wertungswiderspruch zwischen EBV und Bereicherungsrecht. Hat ein Besitzer, der die Sache als ihm gehörig oder zum Zwecke der Ausübung eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Nutzungsrechts an der Sache besitzt, den Besitz unentgeltlich erlangt, so ist er dem Eigentümer gegenüber zur Herausgabe der Nutzungen, die er vor dem Eintritt der Rechtshängigkeit zieht, nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung verpflichtet. Nach § 988 BGB kann der Eigentümer vom Besitzer die von diesem aus der Sache gezogenen Nutzungen herausverlangen, wenn eine Vindikationslage vorliegt und der Besitzer, welcher die Nutzungen gezogen hat, zum Zeitpunkt der Ziehung der Nutzungen gutgläubig war.