§ 113 SGB XI in der jeweils gültigen Fassung Sie verfügt über eine dem allgemeinen Stand der pflegewis-senschaftlichen Erkenntnisse entsprechende Pflege- und Betreuungskonzeption. 5. 5 Sie sind in regelmäßigen Abständen an den medizinisch-pflegefachlichen Fortschritt anzupassen. August 1995 (i.d.F. Mai 2011 Präambel Zur Sicherstellung einer qualifizierten ambulanten Pflege und hauswirtschaftlichen Zum 1. Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität, die Qualitätssicherung und -darstellung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) in der vollstationären Pflege vom 23. Maßstäbe und Grundsätze nach § 113 SGB XI in der Tagespflege. (2) Die Durchführung und Organisation der Pflege richten sich nach dem allgemeinen Stand der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse. Von zentraler Bedeutung ist hier zunächst die Vorschrift des § 75 SGB XI, nach der die Landes- Maßstäbe und Grundsätze für eine wirtschaftliche und leistungsbezogene, am Versorgungsauftrag orientierte personelle und sächliche Ausstattung der Pflegeeinrichtungen nach § 75 Abs. Anlage 3 am 30.07.2019 Präambel 4 Die Maßstäbe und Grundsätze für die stationäre Pflege sind bis zum 30. Inkrafttreten: 01. Insbesondere die Versorgung mittels Infusionstherapie (Travacare, Naip, WfP, ABF-Palliativteam, Confido und Primmer) sowie die Versorgung postoperativer Wunden 2 Satz 1 Nr. Juni 2020 in Kraft getreten. Juni 2017, die Maßstäbe und Grundsätze für die ambulante Pflege bis zum 30. März 2019 sind auch die "Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität, die Qualitätssicherung und - darstellung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach 113 SGB XI in der vollstationären Pflege" in Kraft getreten. MuG = Maßstäbe und Grundsätze. 5 SGB XI sowie der Gemeinsamen Grundsätze und Maßstäbe zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pfle- gequalität nach § 113 SGB XI i. V. mit § 112 SGB XI zu erbringen. Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität, die Qualitätssicherung und -darstellung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der vollstationären Pflege vom 23.11.2018, zuletzt geändert in . Dritter Titel. Bundesgesetzblatt Bundesgesetzblatt Teil I 1990 Nr. Essen (1.März 2013) – Seit dem 1. Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der teilstationären Pflege (Tagespflege) vom 10. 2.7 Pflege-, Betreuungs- und Versorgungskonzept Die teilstationäre Pflegeeinrichtung stellt ihre Leistungen u. a. im Pflege- und Be-treuungskonzept dar. Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität, die Qualitätssicherung und -darstellung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der vollstationären Pflege vom 23.11.2018 Zu erhebende Daten Die Pflegeleistungen sind in Form der Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität in vollstationären Pflegeeinrichtungen gem. Seit dem 1. Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und Qualitätssicherung - ambulante und teilstationäre Pflege, Kurzzeitpflege. Die Grundsätze und Maßstäbe für die Qualität und Qualitätssicherung sowie für das Verfah-ren zur Durchführung von Qualitätsprüfungen nach § … Die Vereinbarung tritt somit am 01. ... § 113 Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität Als etabliertes Unternehmen sind für uns die Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und Qualitätssicherung in der ambulanten Pflege (§ 113 SGB XI) handlungsleitend. § 80 SGB XI sieht Grundsätze und Maßstäbe für die Qualität und Qualitätssicherung der ambulanten, teilstationären und stationären Pflege vor. Die Vereinbarung t Sollte dies der Fall sein, dann würden Sie bereits am 01.03.2013 in Kraft treten. Juni 2011 Die neuen Maßstäbe und Grundsätze (MuG) für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der Tagespflege vom 18. Vierter Titel. des Verfahrens zur Durchführung von Qualitätsprüfungen nach § 80 SGB XI in der teilstationären Pflege (Tages- und Nachtpflege) vom 18. Ab Herbst 2019 gibt es ein neues Verfahren zur Prüfung der Pflegequalität im stationären Sektor. Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der ambulanten Pflege vom 27. Die Vereinbarung ist somit am 1. 3 SGB XI § 31 Personelle Ausstattung in der teilstationären Pflege und Betreuung 23 vom 31. Anlage 4 der Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität, die Qualitätssicherung und -darstellung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der vollstationären Pflege Datenaufbereitung und –übermittlung, Stichprobenbildung 1. Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der ambulanten Pflege vom 27. Riege unter Beachtung der Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität nach § 113 SGB XI1 für die teilstationäre Pflege zu erbringen. vom 31. Personelle Ausstattung im Bereich Pflege und Betreuung Die Maßstäbe und Grundsätze gelten gemäß § 113 Absatz 1 Satz 2 SGB XI vom ersten Tag des auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger folgenden Monats. Pflegequalität Neue Qualitätsmaßstäbe für teilstationäre Tagespflege . 72 vom 28.12.1990 - Seite 2930 bis 2939 - Verordnung über Maßstäbe und Grundsätze für den Personalbedarf in der stationären Psychiatrie (Psychiatrie-Personalverordnung - Psych-PV) • Teilstationäre Pflege muss in der Lage sein, Pflege, Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung (U+V) eines ... Maßstäbe und Grundsätze nach §113 SGB XI • Die Pflege schließt Sterbebegleitung mit ein, soweit sie im Rahmen der teilstationären Pflege möglich ist. Versorgungsvertrag für teilstationäre Pflege für die MUSTER - Tagespflege, Muster-Straße 10 in 04000 Musterstadt, in Kraft ab 1. Juni 2018 zu vereinbaren. Dezember 201218.02.2020 Präambel des Verfahrens zur Durchführung von Qualitätsprüfungen nach § 80 SGB XI in der teilstationären Pflege (Tages- und Nachtpflege) vom 18. Pflege unter Beachtung der Leistungs- und Qualitätsmerkmale nach § 84 Abs. Im Übrigen wird auf die „Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung, sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der teilstationären Pflege (TAGESPFLEGE)“ vom 10.12.2012 verwiesen. Maßstäbe und Grundsätze für eine wirtschaftliche und leistungsbezogene, am Versorgungsauftrag orientierte personelle und sächliche Ausstattung der teilstationären Pflegeeinrichtungen nach § 75 Abs. Abschnitt IV Maßstäbe und Grundsätze für eine wirtschaftliche und leistungsbezogene, am Versorgungsauftrag orientierte personelle Ausstattung der Einrichtung der Tages und Nachtpflege Seite 21 Abschnitt V Überprüfung der Notwendigkeit und Dauer der Pflege Seite 24 Diese werden ebenfalls auf Bundesebene in Form von Rahmenverträgen vereinbart. August 1995 (i.d.F. 2 Nr. Gemeinsame Grundsätze und Maßstäbe zur Qualität und Qualitätssicherung einschl. Mai 1996) der Spitzenverbände der Pflegekassen • AOK-Bundesverband, Bonn Die Maßstäbe und Grundsätze dienen zur internen Sicherstellung der Qualität der körperbezogenen Pflegemaßnahmen und pflegerischen Betreuung sowie der Unterkunft und Verpflegung von Bewohner*innen vollstationärer Pflegeeinrichtungen. 3 SGB XI § 22 Personelle Ausstattung in der Pflege und Betreuung Seite 18 Hier finden Sie die Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) in der teilstationären Pflege (Tagespflege) vom 18. Teilstationäre Pflege und Kurzzeitpflege § 41 Tagespflege und Nachtpflege § 42 Kurzzeitpflege. 3. März gelten neue „Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der teilstationären Pflege (Tagespflege)“(MuG teilstationär). Ab 01.06.2020 für die teilstationäre Pflege (Tagespflege) Die Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der teilstationären Pflege (Tagespflege) vom 18.02.2020 werden am 27.05.2020 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlicht. Mai 2011. Vollstationäre Pflege § 43 Inhalt der Leistung. Maßstäbe und Grundsätze für –die Qualität, –die Qualitätssicherung und -darstellung sowie –für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der stationären Pflege Die Vereinbarungen sind –für alle Pflegekassen und deren Verbände sowie –für alle vollstationären Pflegeeinrichtungen unmittelbar verbindlich Es geht dabei u.a. Die aktualisierten Maßstäbe und Grundsätze (MuG) für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der teilstationären Pflege (Tagespflege) vom 18.02.2020 sind am 27.05.2020 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlicht worden. März gelten in der teilstationären Pflege neue "Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der teilstationären Pflege". Februar 2020 wurden Ende Mai im Bundesanzeigers veröffentlicht. Vor dem Hintergrund der nicht erzielten Einigung mit dem VDAB werden entsprechend dem Beschluss des Plenums die Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität für die teilstationäre Pflege nach § 113 SGB XI in … Die Maßstäbe und Grundsätze werden voraussichtlich am 28.02.2013 veröffentlicht werden. Gemeinsame Grundsätze und Maßstäbe zur Qualität und Qualitätssicherung ... Prozeßqualität bezieht sich auf den Pflege- und Versorgungsablauf. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 9 - 3000 - 056/17 Seite 3 - Zusammenfassung - Die bundesrechtlichen Vorgaben für die Personalbemessung in der teil- und vollstationären Pflege sind nach gegenwärtiger Rechtslage im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) geregelt. um Fragen der Pflegeanamnese und -planung, die Ausführung sowie die Dokumentation des ... teilstationäre und stationäre Pflegeeinrichtungen, Gemeinsame Grundsätze und Maßstäbe zur Qualität und Qualitätssicherung einschl. Maßstäbe und Grundsätze für eine wirtschaftliche und leistungsbezoge-ne, am Versorgungsauftrag orientierte personelle Ausstattung der Pflege-einrichtung (§ 20 bis § 22; S. 17-18), 4. die Überprüfung der Notwendigkeit und Dauer der Pflege (§ 23 bis § 25; S. 16-17; S. 19-20), 5.