unternahm als erster den Versuch einen Gesamtüberblick zu verschaffen über das seit Alters her wirkende römische Recht.[140]. Diokletian gliederte auch die Militär- und Zivilverwaltung rechtlich auf und beide wurden durch eine eigene geheime Staatspolizei (agentes in rebus) flankiert. Galba, Kaiser der Ersten Vierkaiserjahre, führte das Heer mit eisernen Maßnahmen zur Disziplin. Erschwerend kommt hinzu, dass in der römischen Frühzeit überhaupt nur wenige schriftliche Werke geschaffen wurden und diese weitgehend bei der Eroberung Roms durch die Gallier 390 v. Chr. setzte Skirenfürst Odoaker den weströmischen Kaiser Romulus Augustulus ab. Mit frisch gegründeten Rechtsschulen entwickelte sich eine erste juristische Methodenlehre, die auch hergebrachte Fachbegriffe neu definierte. Velina und Quirina eingerichtet. Demokratisch hingegen aufgebaut waren die Volksversammlungen, zudem dreigliedrig organisiert. Zu den Kodifikationen: Das Gesamtwerk des später so genannten Corpus iuris civilis umfasste – unter weiteren Werken – den Codex Iustinianus. war den Konsuln jedenfalls aufgegeben, kollegial zusammenzuarbeiten. Im konstitutiven Sinne war das Amt weiterhin grundsätzlich nicht vererbbar. Ein sprunghafter Anstieg war einer Gerichtspraxis der extensiven gerichtliche des unbestimmten Rechtsbegriffs „laesa maiestas“ („verletzte Erhabenheit“) zu verdanken. Von diesen gab es anfangs zwei, später jedoch zehn. [130] Das einem Patrimonialismus verpflichtete Grundgerüst der spätantiken Verfassungen, bei dem der Verwaltungs- und Militärapparat dem Alleinherrscher weisungsgebunden war, ist aus zahlreicher „Kaiserliteratur“ zu Justinian I. bekannt. Nunmehr verfügte er über die zweite Kernvollmacht. Zunehmend stellten sich die zunehmenden griechischen Einflüsse dem rigoristischen Rechtssystem entgegen. So war es schon in den XII Tafeln angedacht, denn sie repräsentierten keine gelehrte erkenntnistheoretische Rechtsaufzeichnung, sie brachten politische Zielvorstellungen zum Ausdruck. In der Forschung werden unterschiedliche Auffassungen vertreten. [96] Ansonsten war dem Senat seit der frühen Kaiserzeit die Rolle eines Gerichtes zugewiesen, insbesondere auf dem Gebiet des Strafrechts;[97] dies neben den Schwurgerichtshöfen des ordo iudiciorum publicorum und den außerordentlichen Gerichten des Stadtpräfekten, des praefectus vigilum. Allein auf die Vielzahl von Kodifikationen abzustellen, hilft nicht, die Qualität der Ansprüche zu beurteilen und bedeutete zudem, die Begriffswelt des „Verfassungsrechts“ mit der der „Kaiseridee“ gleichzusetzen, gleichwohl „Monarchie“ begrifflich suggeriert, sich mit der Verfassungsform einer Alleinherrschaft zu beschäftigen. [47] In Summe gehören sie zur allgemeinen Argumentation, die Aristoteles in seiner Topik mit dem Ziel erörtert hatte, aus wahrscheinlichen Sätzen beliebigen Inhalts Schlüsse zu ziehen. ; als Sohn eines griechischen Feldherren als Geisel nach Rom verschleppt) berichtete über römische Republik und beschrieb dabei die Verfassung Roms als „eigentümlich“. Seine Kompetenzen reichten durchaus noch hin, die hoheitliche Verwaltung über befriedete Provinzen auszuüben. Andere Ämter entstanden und erloschen. Zum Ende der severischen Dynastie (235 n. Zu Beginn eines Amtsjahres legte der Prätor die Grundsätze der Rechtsanwendung und Rechtsschutzverheißung (Klagen, Einreden und Einwendungen) fest. Er sei untauglich zur retrospektiven Würdigung der Situation im Reich.[126]. Die notwendige Legitimation vermittelte ihm im Jahr 82 v. Chr. Die Wahl der Magistrate, unter Augustus noch Aufgabe der Volksversammlungen und seit Tiberius Befugnis des Senates, wurde von nun an aber vom Kaiser überwacht. Eine Vielzahl von Ereignissen lässt theoretisch eine ebensolche Vielzahl von verfassungsrechtlich denkbaren Zäsuren zu. Jahrhundert n. Chr. Die offizielle Sprachregelung für Gesetze lautete wieder lex. Caracallas Constitutio Antoniniana löste die Gesellschaftsordnung von Bürgern und Nicht-Bürgern auf. [29] Die Quellen werfen kein deutliches Licht auf die Entwicklungsgeschichte des Verhältnisses zwischen den Konsuln und dem Prätor. Ihre Wurzeln gehen aber bis auf den König Servius Tullius zurück, der das Volk - wie auch das Militär - in Klassen einteilte. legte er zwar das Amt des Konsuls nieder, ließ sich stattdessen – die Quellenlage dazu ist unklar und streitig[82] – die tribunicia potestas, die Amtsgewalt der Volkstribunen, auf Lebenszeit übertragen, was ihm allen Einfluss auf Volk und Senat gestattete und seine Machtstellung in der Innenpolitik stärkte. Auch das Volk hatte keine institutionelle Basis mehr. Der Spruchkörper der Komitien, der einst wichtige Rechtspolitik betrieben hatte, war verschwunden. Anders als unter Historikern bisweilen diskutiert, waren erlassene Gesetze rechtsverbindlich und bindend. Beispielsweise will Dionysios von Halikarnassos Literatur von Quintus Fabius Pictor studiert haben. Aufl. Stattdessen kam wenigen reputablen Bürger aufgrund ihrer Autorität eine privilegierte Position zu. Außerhalb der Stadtgrenze waren sie mit dem Amtssymbol der höchsten Machthaber ausgerüstet, dem Liktorenbündel. Use features like bookmarks, note taking and highlighting while reading Die Geschichte der Verfassung der römischen Republik (German Edition). Die Aufzeichnung selbst verdingt sich der Wahrung des Rechtsfriedens. Ihrer Aufsicht unterstanden zunächst 98, später 117 Provinzen sowie deren Statthalter, die praesides oder correctores. In die Frühphase der Christianisierung, etwa zur Zeit der konstantinischen Wende, fielen weitere bedeutende Kaisererlasse: so die in Teilen erhaltenen gebliebenen und in der Bibliotheca Apostolica Vaticana verwahrten Fragmenta Vaticana aus dem Jahr 320. Als Rechtsgrundlage galt die kaiserliche Rede (oratio principis). Read reviews from world’s largest community for readers. [24] Erst Lucius Tarquinius Priscus und Servius Tullius erhielten als Insigne ihrer Auserwähltheit nochmals ein augurium. Vielmehr hatte er die zwei republikanische Verbote ostentativ verletzt, Verbote die sich gegen das Prinzip der Ämterhäufung (Kumulation) und das der Kollegialität (kein Amtskollege) richteten. Verfassung der römischen Republik. Flugs brachte Antonius deshalb die Lex Antonia in den Senat ein, denn er verfolgte die Abschaffung des Amtes. Oktavians Grundanliegen war es, seine im Bürgerkrieg errichtete Gewaltherrschaft zu legitimieren, um bei den Eliten auf die Akzeptanz zu stoßen, die er für seine Herrschaftsausübung benötigte. erlangten Beschlüsse Gesetzeskraft. Seit den Leges Liciniae Sextae stand dieses Amt auch Plebejern offen,[66] erstmals praktiziert 342 v. Chr. [43], Mit dem Sturz des letzten Königs im Jahr 510 v. Chr. Karl Christ) stellte sich jedoch heraus, dass sowohl der Senat als auch das Volk, vertreten durch die Volksversammlung, es innerhalb eines zurückliegenden Centenniums verlernt hatten, sich politisch selbst zu bestimmen. Letztlich schützten die vulgarrechtlichen Kompilationen der Spätantike den Ordnungsrahmen noch insoweit, als den massiven juristischen Verständnisproblemen wenigstens ansatzweise abgeholfen werden konnte. [144][145], Politik wurde allein im Umfeld des Kaisers gemacht. Die Rechtsstellung des Senats, seine Mitglieder wurden immerhin in den prosopographia Imperii Romani geführt,[84] änderte sich während des Prinzipats nachhaltig, denn er verlor sämtliche politischen Befugnisse an den Prinzeps. Die verbliebenen Texte dienten dem staufischen Universalkaisertum, dann dem westeuropäischen Königtum und letztlich dem deutschen Territorialfürstentum zur Formulierung eigener imperialer Souveränitätsansprüche. Die Frage ist nun, wie er zu diesem Urteil GENAU gekommen ist. Letztlich wurde sogar die kaiserliche Machtausübung eingeschränkt. „Sed in primis ad fontes ipsos properandum […]“, https://rompedia.wikia.org/wiki/Römische_Verfassung?oldid=19184. ein Edikt, das den Christen den Zugang zu öffentlichen Ämtern versperrte, ihre Gottesdienste verbot, die Zerstörung ihrer Gotteshäuser anordnete und ihre heilige Schriften (siehe Märtyrer der heiligen Bücher) verbannte[102] und letztlich ihre Bürgerrechte kassierte. So konnte nicht ausbleiben, dass sich ein Grundsatz von Treu und Glauben (bona fides) herauskristallisierte, der ins moderne Recht fortgetragen wurde.[29]. Die behördlichen Karrierechancen hatten sich sogar eher verbessert, selbst das Amt des Kaisers konnte angestrebt werden, ablesbar am Aufstieg des einfachen Bauernsohnes Justin I. Festzuhalten ist am ehesten, dass der Einfluss der Heermeister einerseits und der wachsenden Kirche andererseits begonnen hatten, das Bewusstsein der Menschen grundlegend zu verändern. Macht ging von den Ämtern keine mehr aus. Eine Theorie des Gewohnheitsrechts hatten die römischen Juristen nicht entwickelt, weshalb ein Rechtssatz zwar seine historische Herkunft bezeichnet, nicht jedoch den gegenwärtigen Geltungsgrund. Chr.) In Domitians Ära fallen die Bronzetafeln der leges Salpensana, Irnitana und Malacitana, welche hispanische Stadtrechte verewigten. Dabei beabsichtigte er, die besonderen Vollmachten zu einem konstitutiven Element der neuen Verfassung zu erheben. Ausgestattet waren sie mit Schutzrechten ihres Standes (ius auxilii) und Interventionsrechten (ius intercedendi). [155] Zu den wichtigsten Funktionären zählten die des magister officiorum, zuständig für alle kaiserlichen Kanzleien, insbesondere als Vorstand der mit Rechtsangelegenheiten betrauten „scrinia memoriae, epistularum“ und „libellorum“. Chr.) Buch der Metamorphosen (Verse 1–11), bei Vergil in der Aeneis, bei Plutarch[32] und Titus Livius. [79], Gleichwohl: Stets stellte sich Augustus als „Privatmann“ außerhalb aller Staatlichkeit dar. Die Namen der tribūs sind etruskischen Ursprungs, weswegen angenommen wird, dass deren Ordnungsschema zu den ersten Akten einer Staatsorganisation in Rom zählt. Die Krise war wirtschaftlich ausgelöst insoweit, als an allen politisch relevanten Grenzen das Geld für eine ergiebige Kriegsführung ausging. Jahrhundert war die Rolle des Senats davon geprägt, dass er seine eigenen Standesinteressen pflegte, aber auch in die kaiserliche Politik und Verwaltung eingebunden war. Die Verfassung der römischen Republik. und trotz eines rechtsdogmatisch kritischen Zustands bei dieser Verfassungsform. Eine Kompetenzüberschreitung wäre es zumindest gewesen, wenn neben Verwaltungs-, Regierungsgeschäfte durch die hohen Beamten wahrgenommen worden wären.[156]. [152] Alexander Demandt urteilte, dass der „sogenannte antike Zwangsstaat (…) ein Wahngebilde von Forschern“ sei, „die gesetzliche Bestimmungen mit historischen Tatsachen verwechseln“.[153]. Mit Aufkommen des Jupiterpriesters schwand seine Bedeutung wohl wieder, wobei die Bedeutungsschwerpunkte der Verehrungskulte im Einzelnen umstritten sind. Mittels geschickt geschmiedeter Bündnisse, treu ansonsten dem Leitspruch „divide et impera“ („teile und herrsche“), brachte Rom bis 168 v. Chr. Senatsbeschlüsse erforderten eine Stimmenanzahl von 100. Die Volksversammlungen der stimmberechtigten römischen Bürger (Frauen und Sklaven hatten keine Mitwirkungsrechte) wurden Komitien genannt, in denen die Beamten (Magistrate) gewählt, Gesetze erlassen, über Krieg und Frieden entschieden und über Strafanklagen abgestimmt wurde. Für das antike Rechtsleben hatten die sozialen, sittlichen und auf Herkunftsfragen beruhenden Regeln einen hohen Stellenwert. fiel das Reich in eine Krise, die sich schnell auswuchs und über ein halbes Jahrhundert dauern sollte. Die Logik juristischer Arbeit konzentrierte sich auf die Abstraktion von Rechtssätzen und suchte Erst- und Endbegründungen für Denkketten. Die „zentralisierte Hofgewalt“ äußerte sich in einem größeren Beamtenkörper,[154] der aber für die zahlreichen Staatsaufgaben eher noch zu klein und teils nicht gut organisiert war. Die Ädilen behielten ihre marktordnenden Funktionen, wohingegen den Quästoren die Verwaltung der Staatskasse entzogen wurde, um sie auf kaiserliche Beamte zu übertragen. Jahrhunderts wurde es möglich, dass Senatoren im Westen des Reichs selbst in die Kaiserrolle treten konnten, ermöglicht durch ihre soziale Stellung. Mommsen-Forscher Stefan Rebenich beschreibt ein Selbstbild des Senats als den „besseren Teil der Menschheit“ (pars melior humani generis). Sie war aristokratisch geprägt und bezog zunehmend demokratische Züge mit ein. 6. Diokletian vermochte es trotz etlicher Maßnahmenbündel nicht, den krisenbedingten Wirtschaftsverfall aufzuhalten. Article Jochen Bleicken, Die Verfassung der römischen Republik. In gewisser Weise lag der Senatsbeschluss zwischen zwei kaiserlichen Willensakten, der konstitutionellen antragsgleichen oratio (principis in senatu habita) und der den Dienst des Senats bestätigenden und abschließenden confirmatio. Nach vorherrschender Auffassung der Rechtshistoriker wird der römische Machtbereich verfassungsgeschichtlich in vier Zeitabschnitte unterteilt. [52] Die Praetur[53] erhielt den Hoheitsbereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit (iurisdictio) übertragen. Am 13. So wird entgegengehalten, dass Flaig den staatsrechtlichen Begriff verzerre, wenn er für seine Definition widerspruchsfreie Kompetenzabgrenzungen und Legitimität zu staatlichem Handeln fordere. Es gab 3 grundlegende Institutionen: Rat (Senat), Volksversammlung (Comitia) und Ämter (Magistrat). durch den Machtverzicht des römischen Senats, mit der die Epoche der römischen Kaiserzeit beginnt. Beamten wurde außerdem verboten, Ämter unmittelbar aneinanderhängend auszuüben. Auch die Volksgemeinde nahm einen Teil des Kompetenzverlustes der Magistratur auf und verantwortete eigene politische Rechtskompetenzen. [21] Ausführlich schildert Livius auch das augurium bei Numa Pompilius,[22] dann aber brechen die Auspizien zunächst ab, denn Tullus Hostilius und Ancius Marcius sollen keine erhalten haben. [35], Im öffentlichen Magistratsrecht, wo Beamte inauguriert wurden, genauso aber im zivilrechtlichen Segment der Rechtsgeschäfte, wurden Züge altrömischer Religion sichtbar, etwa in Gestalt der bedeutenden Geschäftstypen der Manzipation und der Stipulation. Der „comes sacrarum largitionum“, verwaltete den Staatsschatz (Fiskus) und dem „comes rerum privatarum“ unterstand die kaiserliche Domänenverwaltung. Dynastien regelten die entstandene Vakanz erst nach dem Tod des Kaisers. allerdings schon wieder Vergangenheit. Weniger aber war es die umstrittene Autorität des Gesetzes, die es letztlich kippte, schließlich bot der Senat Octavian bereits 22 v. Chr. Möglicherweise aber war die Königswürde doch erblich, denn auch dafür gibt es Indizien. Der Senat wurde durch eine von Augustus neu begründete „kaiserliche Regierungsinstitution“, für die sich in der Forschung der Begriff consilium principis[86] eingebürgert hat, überwacht. Die Verfassung der Römischen Republik Grundlagen und Entwicklung 7., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage 1995 Ferdinand Schöningh Paderborn • München • Wien • Zürich. mit Sicilia seine erste überseeische Provinz ein. Die Liktoren waren Hilfsmagistrate, welche die Befehle der Beamten durchsetzen und für die Prätoren und Konsuln eine Ehrengarde bildeten. Jahrhunderts. Das mittlerweile allein auf Oktavian kaprizierte Triumvirat beendete jener, indem er Senat und Volk von Rom die Souveränität zurückgab („restitutio rei publicae“). Diesem Jahresmagistrat oblag die Oberfunktion für die Regierungsgeschäfte. Die Grundherrschaft der Römischen Republik, Bauernbefreiung und die Entstehung der servianischen Verfassung by Neumann, Karl Johannes, 1857-1917. Chr. Häufig waren die Gesetze Abwehrversuche durch Bildung von Umgehungstatbeständen.[50]. Jahrhunderts eskalierte, die Republik an den Abgrund steuerte und den Übergang in die Kaiserzeit herbeiführte.[72]. Jahrhundert. von Kaiser Konstantin dem Großen und dessen Söhnen. [8] Der wiederum unterlag keinen einschränkenden Maßregeln, denn er war supermächtiger außerordentlicher Beamter, allein der Aufgabe verpflichtet. Caesar schaffte diese kurzzeitig ab. Weiterer Expansionsdrang bescherte dem Reich im Zweiten Punischen Krieg 201 v. Chr. setzten das Reich derweil an den Rand des Abgrunds. Jahrhundert v. Chr. [75] In Ermangelung dieses korrelierenden ordnungsrechtlichen Aspekts muss letztlich konzediert werden, dass der römische Verfassungsbegriff diesen Rechtsbezug nicht benötigte. [12] Nachrangig bedeutsam ist dann noch Literatur über die Königszeit, die uns Marcus Porcius Cato (Orgines) und Lucius Calpurnius Piso sowie Naevius und Ennius hinterlassen haben. Daran änderte auch das Auslöschung des Andenkens Domitians nichts. Immer unschärfer wurde die Trennlinie zwischen bloßen kaiserlichen Äußerungen und Anordnungen mit Gesetzeskraft. Jahrhunderts v. Chr. Daneben kam die Vermutung auf, dass dies den Schriftstellern der Antike zumindest teilweise selbst bewusst gewesen sein müsste. Teilweise wurde ihnen Zuständigkeit für die Gerichtsbarkeit übertragen, die in der deutlichen Hauptsache allerdings beim Prätor verblieb. Die Volkstribunen besaßen das Recht, den Bürgern bei Übergriffen der Magistrate beizustehen und konnten gegen die Maßnahmen aller Magistrate, auch der Konsuln, ihr Veto einlegen. Buch. Als bedeutender Verwaltungsreformer ging Diokletian in die Geschichte ein. Hinter diese beiden Bücher gliederte er den bereits erwähnten Codex Iustinianus und abschließend seine persönlichen Kaisererlasse, die Novellae. Wie das Verfassungsrecht wird das römische Privatrecht zeitlich unterteilt. Ihnen fehlte der Charakter der Kontinuität. Massive Kritik äußerte im 12. Die Konstantinische Wende führte dazu, dass der Zwang zum Kaiserkult abgeschafft wurde. [131] Justinians Herrschaft wurde von einigen seiner Zeitgenossen wie Agapetos, Silentiarius und Malalas äußerst positiv eingeschätzt und gepriesen; andere – wie Prokop und Euagrios – gingen bereits früh zu Justinian in Opposition, weil sie die Vielzahl beliebiger Veränderungen und willkürlicher Anpassungen des Verfassungsrechtssystems für „verfassungsmissbräuchlich“ hielten. eine griffige Vielzahl von Gesetzen zur Neuordnung und Wiederherstellung der Republik auf den Weg gebracht hatte, legte er seine Ämter nieder und trat ab. Überlieferungen zur königlichen Machtausübung, Verfassungselemente und Gesetzgebungszuständigkeiten, Vorbehalte, Einschränkungen und Eingriffsrechte, Entwicklung, Krise und Untergang der Republik, Postrepublikanische Ideologie und Verfassungswirklichkeit im Kaiserreich, Magistrate, Senat und Volksversammlung im Prinzipat, Der Prinzipat unter Augustus’ Nachfolgern, Staatsrechtlich und -politisch relevante Besonderheiten während des Prinzipats, Kaiserkonstitutionen von Diokletian bis Justinian. Betroffen waren alle Lebensbereiche, denn die Auswirkungen schnitten in den wirtschaftlich-politischen wie sozio-kulturellen Kontext gleichermaßen ein. zeichnete sich der politische und wirtschaftliche Niedergang des Reiches deutlich ab. Deutlich spürbar wurde das bei den Auseinandersetzungen mit den Parthern und den Germanen. Das Christentum, das von den Römern jahrzehntelang als jüdische Sekte angesehen wurde (bis etwa 130 n. [109], Nero machte zunächst als souveräner Richter von sich Reden,[110] der die Augustus’ Traditionen aufgriff. Jahrhunderts jedoch gesamtstaatliche Christenverfolgungen ein, die unter Diokletian zwischen 303 n. Chr. Damit verbesserten sich Argumentationskraft und rechtliche Gestaltungsökonomie schlagartig. Wichtigste Gesetzesform waren die leges, zuständig für deren Erlass waren die Komitien. Diese Versammlungen übten höchste politische Macht aus. beendet. Ausführungen von Cassius Dio gelten als weitgehend bedeutungslos, da die sich auf die Königszeit beziehenden Bücher – bis auf wenige Bruchstücke – verloren sind. Parallel zu diesen Ereignissen verlor sich der gesellschaftspolitisch ob seines maßvollen Stils geachtete monarchische Prinzipat an einen schrankenlosen Absolutismus. Damit entfällt aber auch die zweite prägende Komponente des modernen konstitutionalistischen Verfassungsbegriffs, die „Legitimation“. [62] Er sieht den Senat nicht so, dass er vornehmlich gesetzgebende Instanz (Legislative) und daneben auf dem Gebiet der Exekutive bloße Kontrollinstanz gewesen sei, vielmehr stelle er im Zusammenwirken mit der Magistratur selbst die Exekutive dar. 6 Prätoren sind für die Rechtssprechung zuständig, aufgeteilt in innere und äußere Rechtsangelegenheiten. Auch in der Volksversammlung konzentriert sich also die politische Macht in der Spitze. Seiner Auffassung nach habe der Senat „neben dem Recht bestanden“.[63]. Chr.) Die Plebejer h… Der Zugang zum inzwischen vererbbaren Senatorenamt war deutlich erleichtert worden, die angeführte strukturelle Klassifizierung entwertete ihn aber nur und bedeutete letztlich seinen Niedergang. Selbst wenn der Herrscher Quelle der Macht sei, so repräsentiere er gleichwohl nicht die gesamte Staatsgewalt. Plünderfeldzüge, Revolten und Verwüstungen waren an der Tagesordnung. Das Prinzip des Mehrkaisersystem wurde auch anschließend praktiziert um die Reichsherrschaft effektiver zu gestalten, wenngleich Diokletians Viererherrschaft schon kurz nach seinem freiwilligen Rücktritt 305 zusammenbrach. Der Senat bestimmte fortan jährlich wiederkehrend den praetor maximus. [141] Dem widerspricht die neuere Forschung, hält Mommsen aber zugute, dass er über einen gleichzeitigen Auftritt von Kaiser, Magistratur und Senat irritiert sein musste, zumal erschwerend noch die Rhetorik aus Zeiten der Republik fortbestand. Begonnen habe dieser Wandlungsprozess bereits mit den Kodifikationen des Zwölftafelgesetzes/um 450 v. Chr. Die Mehrheit der öffentlichrechtlichen Texte des ab der Zeit der Glossatoren vornehmlich rezipierten „Werks des Corpus iuris“ schied entweder aus Gründen von Unstimmigkeiten aus oder es erfolgten vollständige Umdeutungen der Inhalte. Unter Septimius Severus vermehrten sich die Anzeichen für eine ökonomische Krise, sodass sich die Frage stellt, ob er die „Reichskrise des 3. Einem altrömischen Recht mit bauernstaatlicher Verfassung (Zwölftafel-Zeitalter und ältere Republik) folgte ein den punischen Kriegen nachgehendes (vor-)klassisches Zeitalter, das in der jüngeren Republik und unter dem Prinzipat hochrangige Rechtswissenschaft hervorbrachte. So übernahm er 19 v. Chr. Dort wurden die Volkstribunen und die plebejischen Ädilen gewählt. Letztmals geschah das 52 v. Den „honestiores/potentes“ standen die „humiliores“ gegenüber. die Lex Valeria. Unter den Folgekaisern glückte das zunehmend weniger und wachsender Kontrollverlust über die Truppen war zu beklagen. [151] Mommsens einflussreiche, jedoch zeitgebundene Beurteilung des spätrömischen Reiches, wird mittlerweile abgelehnt. Entsprechend seiner Anliegen im Gesetzesinitiativakt, handelte er als oberstes Rechtsprechungsorgan, ein Amt, das er bei akribischer Sorgfalt mit stoischer Gelassenheit ausübte. In funktional abgewandelter Form scheint der praetor maximus den Konsuln anfänglich innerhalb eines Dreierkollegiums vorangestanden zu haben. Ob Oktavian Sondervollmachten innehatte – ähnlich eines Gaius Iulius Caesar – wird kontrovers diskutiert. Er gedachte seines Vorbildes Aristoteles ausdrücklich. Insbesondere ergänzte er Familien- und Strafvorschriften. Ähnliches gilt trotz weiterer Abwandlungen für die severerische Ära und die frühen Soldatenkaiser. [4], Unter sozial- und wirtschaftsgeschichtlichen Gesichtspunkten wird häufig zwischen einer bauernstaatlichen und einer imperialen Phase unterschieden. Der Überlieferung nach wurde die Königszeit mit dem Sturz des letzten etruskischen Königs Lucius Tarquinius Superbus im Jahr 510 v. Chr. [18] Zu einer vorangegangenen Designation schweigen die Quellen. [68] Die lex Aquilia (286 v. Chr. [8] Da die Kurienversammlungen über den Kultus wachten, war ihnen aufgegeben, ihrem königlichen Oberhaupt den göttlichen Weg bei seiner Amtseinführung durch den Auguren zu ebnen und dessen erlangte Kompetenz aufgrund der lex curiata de imperio zu bestätigen. Nicht zu den Gesetzen zählten die Senatsbeschlüsse, sie gingen erst in der Kaiserzeit in die gesetzliche Entwicklungsgeschichte ein. So galt zunächst das Annuitätsprinzip, sämtliche Magistraturen durften lediglich für die Dauer von einem Jahr ausgeübt werden. Es geht darum, das Polybios, der die römische Verfassung geschrieben hat, dieser sehr possitiv gegenübersteht. Daneben ist das Recht der unter den Konsuln stehenden Magistrate bedeutsam, die innerhalb der Ämterlaufbahn, dem cursus honorum, liegen. [29] Bereits in der Frühphase der Königszeit entstand im Ostteil des Forum Romanum die Regia, die traditionell als Regierungssitz des zweiten römischen Königs Numa Pompilius bezeichnet wurde und in der schriftlichen Überlieferung als eines der ältesten Gebäude Roms gilt.[30].