Stand: Zuletzt geändert durch Art. (1) 1 Die Leistungen der Pflegeversicherung sind Dienst-, Sach- und Geldleistungen für den Bedarf an körperbezogenen Pflegemaßnahmen, pflegerischen Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung sowie Kostenerstattung, soweit es dieses Buch vorsieht. 3 SGB XI). I S. 1014, ... 7 Diese Feststellungen sind der Pflegeperson auf Wunsch zu übermitteln. 5 (4) 1. Zusätzliche Betreuungs – und Entlastungsleistungen werden nach § 45 SGB XI so definiert, dass es sich bei der Leistung um eine Sachleistung handeln muss, diese ist an einen Zweck gebunden. für Pflegebedürftige des Pflegegrades 3 Leistungen bis zu einem Gesamtwert von 1 298 Euro. § 71 SGB XI Bei SGB XI gibt es auch Leistungen mit Punktwerten. Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI) Leistungen über Pflegedienste. ... "Die Menschen sind da, um einander zu helfen, und wenn man eines Menschen Hilfe in rechten Dingen nötig hat, so muß man ihn dafür ansprechen." Sie treten für die Träger der Eingliederungshilfe ab 2020 (dritte Reformstufe des BTHG) in Kraft. Das bedeutet, dass der Patient frei darüber verfügen kann. § 36 SGB XI Pflegesachleistung (1) Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie auf Hilfen bei der Haushaltsführung als Sachleistung (häus… Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Sozialgeld, soweit sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches haben. Das heißt, sie werden nur ausgezahlt, wenn sie für einen konkreten Zweck verwendet werden. § 112 - Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung - (SGB XI) Artikel 1 G.v. Neu ist, dass es – im Gegensatz zu den bisherigen §45b-Leistungen und den SGB XI-Leistungs-Modulen – keinen Leistungskatalog gibt, an den der Patient gebunden wäre. Leistungen nach dem Pflegegesetz (SGB XI) Leistungen nach dem Pflegegesetz (SGB XI) Seit dem 01.01.2017 haben alle Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege einen Anspruch auf einen sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich, d. h. maximal 1500 € im Jahr. Auch durch Einzelpersonen, mit denen die Pflegekasse einen Vertrag nach § 77 Absatz 1 abgeschlossen hat, kann häusliche Pflegehilfe als Sachleistung erbracht werden. Sie haben Anspruch auf die Leistungen, wenn Sie innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Antragstellung zwei Jahre lang in der Pflegeversicherung versichert gewesen sind. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – § 40 Absatz 4 SGB XI; Pflegehilfsmittel – § 40 Absatz 2 SGB XI (Corona Regelungen) Technische Pflegehilfsmittel – § 40 Absatz 3 SGB XI; Rente & Co. für SPA. Die Grundpflege nach SGB XI richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Grundpflege – Definition und Leistungen gemäß SGB XI Die Grundpflege wird auch als Direkte Pflege bezeichnet. 2 Art und Umfang der Leistungen richten sich nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit und danach, ob häusliche, … Leistungen nach SGB XI. Die rechtliche Verantwortung für die umgesetzten Pflegehandlungen liegt vollständig bei der Pflegekraft. 3 SGB XI (3) Die Leistungen der Pflegeversicherung gehen den Fürsorgeleistungen zur Pflege 1.nach dem Zwölften Buch, ... Leistungen zur Pflege nach diesen Gesetzen sind zu gewähren, wenn und soweit Leistungen der Pflegeversicherung nicht erbracht werden oder diese Wir informieren Sie gerne über die Leistungen, die in der Grundpflege enthalten sind, und sind Ihnen zudem bei der Suche nach einem Pflegedienst nach SGB XI behilflich. Wichtig ist, dass es sich bei den Aufwendungen in der Regel nicht um Kosten für ambulante Leistungen handeln darf, die sich auf die sogenannte Selbstversorgung im Sinne des SGB XI beziehen, also einen bestimmten Bereich der sogenannten körperbezogenen Pflegemaßnahmen. Diese wiederum befinden sich organisatorisch unter dem Dach der gesetzlichen Krankenkassen. Die Höhe der Zuzahlungen beträgt 10 Prozent der Kosten pro Tag sowie maximal 10 Euro pro Tag (SGB V § 61). (1) Die Leistungen der Pflegeversicherung sind Dienst-, Sach- und Geldleistungen für den Bedarf an körperbezogenen Pflegemaßnahmen, pflegerischen Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung sowie Kostenerstattung, soweit es dieses Buch vorsieht. Die Sozialhilfe umfasst: 1. Das heißt, sie werden nur ausgezahlt, wenn sie für einen konkreten Zweck verwendet werden. (1) Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie auf Hilfen bei der Haushaltsführung als Sachleistung (häusliche Pflegehilfe). Kombileistung – § 38 SGB XI (Mix aus Pflegegeld und Sachleistung) Umwandlung Sachleistung – § 45b SGB XI (zur Aufstockung des Entlastungsbetrags) Zusätzliche Leistungen in Wohngruppen – § 38a SGB XI; Entlastung der SPA. SGB IX enthalten. Wichtige Voraussetzung ist u.a. Pflegerische Betreuungsmaßnahmen umfassen Unterstützungsleistungen zur Bewältigung und Gestaltung des alltäglichen Lebens im häuslichen Umfeld, insbesondere. Sie sind die “Weiterentwicklung” der Betreuungsleistungen, welche bis zum 31.12.2014 gewährt wurden, mit dem Unterschied, dass sie jetzt jeder Patient mit Pflegestufe erhält und das Angebot nicht mehr auf reine Betreuungsleistungen abgegrenzt ist. Zusätzliche Betreuungsleistungen sind Leistungen zur Aktivierung und Betreuung der anspruchsberechtigten Bewohner, die das Wohlbefinden, den physischen Zustand oder die psychische Stimmung der betreuten Menschen positiv beeinflussen können. Vollstationäre Pflege (§43 SGB XI) Leistungen für Pflegepersonen (§§ 44 und 45 SGB XI) SGB XII: Sozialhilfe. Sie werden nur erstattet, wenn dieser Zweck erfüllt ist, diese können z. der Entlastungsbetrag) sind eine finanzielle Hilfe seitens der Pflegekasse, welche sich an alle Pflegebedürftigen richtet und die zusätzlich zu den herkömmlichen Leistungen gezahlt wird. Stand: Zuletzt geändert durch Art. SGB XI; SGB XII; ALG; Sozialgesetzbuch (SGB XII) Zwölftes Buch Sozialhilfe. Dabei hat die Pflegeeinrichtung die im Rahmen des üblichen Pflegebetriebes erforderliche Ausstattung an Hilfsmitteln vorzuhalten. Wurde die Grundpflege von einem Arzt verordnet, sind sie eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und werden so nach SGB V ausgeführt. Der Anspruch umfasst pflegerische Maßnahmen in den in § 14 Absatz 2 genannten Bereichen Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Sie treten für die Träger der Eingliederungshilfe ab 2020 (dritte Reformstufe des BTHG) in Kraft. Bitte beachten Sie: Leistungen die grundpflegerische Hilfestellungen (Duschen, Baden, Inkontinenzversorgung) beinhalten, sind im Zusammenhang mit dem Entlastungsbetrag gemäß § 45b SGB XI nicht abrechenbar! Voraussetzung hierfür ist die Einstufung in einen Pflegegrad. Zu den Leistungspauschalen können Sie Leistungen hinterlegen, zu denen die Pauschale ermittelt werden soll. Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 bis 40), 2. (1) 1 Die Leistungen der Pflegeversicherung sind Dienst-, Sach- und Geldleistungen für den Bedarf an körperbezogenen Pflegemaßnahmen, pflegerischen Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung sowie Kostenerstattung, soweit es dieses Buch vorsieht. Die Entlastungsleistungen nach §45b, SGB XI gibt es seit dem 1. Rechtliche Grundlage: die Sozialgesetzbücher Die Gesetzesgrundlage zu Fragen und Leistungen für Hilfe- und Pflegebedürftige bilden die zwölf Sozialgesetzbücher (SGB). 26.05.1994 BGBl. (2) Bei häuslicher und teilstationärer Pflege ergänzen die Leistungen der Pflegeversicherung die familiäre, nachbarschaftliche oder sonstige ehrenamtliche Pflege und Betreuung. Der Klassiker ist sicherlich die Zuerkennung eines Pflegegrades. Der Begriff meint Handlungen und Leistungen innerhalb von Pflegeberufen in den Bereichen der Gesundheits- und Krankenpflege, der Kindergesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Heilerziehungspflege. Die Leistungen umfassen den Regelbedarf, Mehrbedarfe und den Bedarf für Unterkunft und Heizung. In einem Erstgespräch werden alle Aspekte besprochen und die Pflegeeinsätze geplant und vertraglich vereinbart. Enthält alle Angebote und Leistungen für hilfsbe-dürftige Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern. In den Schutz der sozialen Pflegeversicherung sind kraft Gesetzes alle einbezogen, die in der gesetzlichen Kranken- ... Auszug SGB XI § 20. Das Elfte Buch Sozialgesetzbuch ( SGB XI) enthält die Vorschriften für die soziale Pflegeversicherung in Deutschland und bildet somit die Grundlage der Finanzierung von langfristig auftretenden Pflegebedürfnissen in der stationären und ambulanten Pflege. Lebensjahr zahlen die Leistungen für höchstens 28 Kalendertage im Jahr (SGB V § 37 Abs. ... "Die Menschen sind da, um einander zu helfen, und wenn man eines Menschen Hilfe in rechten Dingen nötig hat, so muß man ihn dafür ansprechen." 2 SGB XI) genannten sechs Kriterien, die mit den sechs Modulen des ebenfalls 2017 neu eingeführten Begutachtungsinstru-ments gemessen werden (vgl. §13 Abs. Man kann also sehen, dass das SGB XI alle Informationen, Rechte, Pflichten sowie Regelungen der Pflegeversicherung enthält. Die Kosten, die der Pflegebedürftige selbst tragen muss, sind im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt. Für diese Leistungen soll kein Prei Pro Periode gepflegt werden. Dieses ist notwendig für die richtige Zuordnung der Punktwerte sowie statistische Auswertung. (2) Häusliche Pflegehilfe wird erbracht, um Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten des Pflegebedürftigen so weit wie möglich durch pflegerische Maßnahmen zu beseitigen oder zu mindern und eine Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit zu verhindern. Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen (bzw. Mit einem ambulanten Pflegedienst nach SGB XI erhalten Sie eine umfassende Unterstützung bei der Grundpflege Ihres Angehörigen. Januar 1995 in Kraft getreten und enthält die Regelungen zur Pflegeversicherung in Deutschland. Durch die häusliche Pflege wird den Betroffenen ein Umzug in ein Pflegeheim erspart und ein selbstbestimmtes Leben trotz … Das Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch, SGB XII) regelt die Sozialhilfe in Deutschland. 2.3.1 Notwendigkeit der Konkretisierung und Abgrenzung 12 ... gungen sind die im Gesetz (§ 14 Abs. 7 G v. 9.10.2020 I 2075 § 8 SGB XII Leistungen. §13 Abs. Die SGB V und XI regeln die Belange der Versicherten, die Leistungen aus der Kranken- und Pflegeversicherung beanspruchen. Es umfasst Stand 2019 146 einzelne Paragrafen, die in 14 Kapitel unterteilt sind. Die Voraussetzungen für den Erhalt der staatlichen Förderung sind im SGB XI unter §127 Absatz 2 geregelt. Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. (1) 1Die Leistungen der Pflegeversicherung sind Dienst-, Sach- und Geldleistungen für den Bedarf an körperbezogenen Pflegemaßnahmen, pflegerischen Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung sowie Kostenerstattung, soweit es dieses Buch vorsieht. Häusliche Pflegehilfe wird durch geeignete Pflegekräfte erbracht, die entweder von der Pflegekasse oder bei ambulanten Pflegeeinrichtungen, mit denen die Pflegekasse einen Versorgungsvertrag abgeschlossen hat, angestellt sind. Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) entstanden sind. Die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen sind nach §45 SGB XI eine Pflegesachleistung. Grundlage für die Sozialhilfe in Deutschland ist das zwölfte Buch des SGB. Leistungen der Pflegekasse (SGB XI) Der Umfang der Pflege richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit, den individuellen Wünschen des Pflegebedürftigen und danach, ob auch Angehörige mit in die Pflege eingebunden sind. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit und danach, ob häusliche, teilstationäre oder vollstationäre Pflege in Anspruch genommen wird. SGB XI: Soziale Pflegeversicherung Das elfte Buch des SGB ist die Grundlage für unsere Pflegeversicherung. Kurzzeitpflege – § 42 SGB XI; Hilfen. Leistungen der Pflegeversicherung SGB XI ab 01.01.2017 - 1 - Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit Für das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit und die Einstufung in einen Pflegegrad sind Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeitsstörungen Bei teil- und vollstationärer Pflege werden die Pflegebedürftigen von Aufwendungen entlastet, die für ihre Versorgung nach Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit erforderlich sind (pflegebedingte Aufwendungen), die Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung tragen die Pflegebedürftigen selbst. pflegerische Betreuungsmaßnahmen. Sie wird nach § 15 SGB XI durch ein Gutachten festgestellt, das den Pflegegrad einer Person ermittelt. (3) Der Anspruch auf häusliche Pflegehilfe umfasst je Kalendermonat. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) - Sozialhilfe - In den Schutz der sozialen Pflegeversicherung sind kraft Gesetzes alle einbezogen, die in der gesetzlichen Kranken- ... Auszug SGB XI § 20. 2Art und Umfang der Leistungen richten sich nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit und danach, ob häusliche, … Die Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII sind grundsätzlich abhängig von Einkommen und Vermögen der antragstellenden Person und der mit ihr zusammenlebenden Bedarfsgemeinschaft. Soziale Absicherung der Pflegeperson nach § 44 SGB XI Wer eine oder mehrere pflegebedürftige Personen des Pflegegrades 2 bis 5 in ihrer häuslichen Umgebung nicht erwerbsmäßig für wenigstens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche, pflegt, hat als Pflegeperson Ansprüche auf Leistungen zur sozialen Sicherung. Die Leistungen zur Sozialen Teilhabe sind in den §§ 113ff. 2020 erfolgt damit die Trennung der Leistungen der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen. 1 Nr. Maßgebliches Rechtswerk der Pflege ist das SGB XI (Elftes Buch Sozialgesetzbuch), das alle maßgeblichen Aspekte zur Pflege für Betroffene, Angehörige, Ehrenamtliche, Pflegedienste, stationäre Einrichtungen und Pflegekassen festhält. Anders als der Name Pflegesachleistungen vermuten lässt, sind dies nicht beispielsweise Hilfsmittel (= Sachen), sondern die Leistungen der ambulanten Pflegedienste.Die Sachleistungen werden in der Wohnung des Pflegebedürftigen bzw. Wer auf welche Art von Sozialleistung Anspruch hat, ist abhängig von vier Faktoren: Ältere und dauerhaft nicht erwerbsfähige Menschen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Sozialhilfeleistungen in Form von Grundsicherung im Alter. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – und mit mindestens der in § 15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen. Wichtige Voraussetzung ist u.a. Jeremias Gotthelf (1797 - … § 45b SGB XI: Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Die Assistenzleistungen (§ 78 SGB IX) stellen eine Kernleistung der Sozialen Teilhabe dar. Es umfasst Rechte und Pflichten von Versicherten, Angehörigen, ambulantem und stationärem Pflegepersonal, allen zugehörigen Einrichtungen und den Pflegekassen. Januar 2015. Leistungen nach SGB XI Grundpflege ist die Pflege in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität sowie anderen Aspekten des täglichen Lebens. SGB XI (Grundpflege) Körperpflege Die ersten drei Leistungskomplexe beinhalten verschiedene Möglichkeiten, wie Sie Hilfe bei der Körperpflege bekommen können (je nach Art und Umfang der Kör-perpflege). Stand: Zuletzt geändert durch Art. Grundpflege nach SGB V und Grundpflege nach SGB XI. für Pflegebedürftige des Pflegegrades 5 Leistungen bis zu einem Gesamtwert von 1 995 Euro. § 97c Qualitätssicherung durch den Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. § 97d Begutachtung durch unabhängige Gutachter, § 100 Nachweispflicht bei Familienversicherung, § 102 Angaben über Leistungsvoraussetzungen, § 103 Kennzeichen für Leistungsträger und Leistungserbringer, § 105 Abrechnung pflegerischer Leistungen, § 106b Finanzierung der Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur, § 110 Regelungen für die private Pflegeversicherung, Qualitätssicherung, Sonstige Regelungen zum Schutz der Pflegebedürftigen, § 112a Übergangsregelung zur Qualitätssicherung bei Betreuungsdiensten, § 113 Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität, § 113a Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege, § 113c Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen, § 114a Durchführung der Qualitätsprüfungen, § 114b Erhebung und Übermittlung von indikatorenbezogenen Daten zur vergleichenden Messung und Darstellung von Ergebnisqualität in vollstationären Pflegeeinrichtungen, § 114c Richtlinien zur Verlängerung des Prüfrhythmus in vollstationären Einrichtungen bei guter Qualität und zur Veranlassung unangemeldeter Prüfungen; Berichtspflicht, § 115 Ergebnisse von Qualitätsprüfungen, Qualitätsdarstellung, Vergütungskürzung, § 115a Übergangsregelung für Pflege-Transparenzvereinbarungen und Qualitätsprüfungs-Richtlinien, § 117 Zusammenarbeit mit den nach heimrechtlichen Vorschriften zuständigen Aufsichtsbehörden, § 118 Beteiligung von Interessenvertretungen, Verordnungsermächtigung, § 119 Verträge mit Pflegeheimen außerhalb des Anwendungsbereichs des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes, § 120 Pflegevertrag bei häuslicher Pflege, § 123 Durchführung der Modellvorhaben zur kommunalen Beratung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen, Verordnungsermächtigung, § 124 Befristung, Widerruf und Begleitung der Modellvorhaben zur kommunalen Beratung; Beirat, § 125 Modellvorhaben zur Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur, Zulagenförderung der privaten Pflegevorsorge, § 127 Pflegevorsorgezulage; Fördervoraussetzungen, § 128 Verfahren; Haftung des Versicherungsunternehmens, § 129 Wartezeit bei förderfähigen Pflege-Zusatzversicherungen, § 133 Rechtsform und Vertretung in gerichtlichen Verfahren, Regelungen zur Rechtsanwendung im Übergangszeitraum, zur Überleitung in die Pflegegrade, zum Besitzstandsschutz für Leistungen der Pflegeversicherung sowie Übergangsregelungen im Begutachtungsverfahren im Rahmen der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, § 140 Anzuwendendes Recht und Überleitung in die Pflegegrade, § 141 Besitzstandsschutz und Übergangsrecht zur sozialen Sicherung von Pflegepersonen, § 142 Übergangsregelungen im Begutachtungsverfahren, § 143 Sonderanpassungsrecht für die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die technischen Berechnungsgrundlagen privater Pflegeversicherungsverträge, Sonstige Überleitungs-, Übergangs- und Besitzstandsschutzregelungen, § 144 Überleitungs- und Übergangsregelungen, Verordnungsermächtigung, § 145 Besitzstandsschutz für pflegebedürftige Menschen mit Behinderungen in häuslicher Pflege, § 146 Übergangs- und Überleitungsregelung zur Beratung nach § 37 Absatz 3, Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie, § 147 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach § 18, § 149 Einrichtungen zur Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege und anderweitige vollstationäre pflegerische Versorgung, § 150 Sicherstellung der pflegerischen Versorgung, Kostenerstattung für Pflegeeinrichtungen und Pflegebedürftige, § 150a Sonderleistung während der Coronavirus-SARS-CoV-2-Pandemie, Anlage 1 (zu § 15)Einzelpunkte der Module 1 bis 6; Bildung der Summe der Einzelpunkte in jedem Modul, Anlage 2 (zu § 15) Bewertungssystematik (Summe der Punkte und gewichtete Punkte)Schweregrad der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten im Modul.